§1 Allgemeines
Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
Abweichungen von der Inventarliste, die in der Wohnung ausliegt, sind binnen zwei Tagen nach Mietbeginn dem Vermieter mitzuteilen.
Ein Hund, beschränkt auf ein Tier, darf mitgebracht werden. Das Tier darf nicht allein in der Wohnung zurückgelassen werden.
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
§2 Rücktritt
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Vermietpreises bestehen. Der Vermieter hat sich ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen um eine anderweitige Verwendung zu bemühen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Belegung und soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 10% des Mietpreises vereinbart.
§3 Müll und Endreinigung
Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll auf folgende Weise zu entsorgen: Behältnisse zur Mülltrennung stehen zur Verfügung, Altglas ist in den öffentlich aufgestellten Glascontainern zu entsorgen.
Die Kosten für die Endreinigung sind bereits im Mietpreis enthalten. Der Vermieter behält sich vor, bei übermäßiger Verschmutzung der Wohnung die besonderen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§4 Obhutspflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und Ungeziefer freizuhalten.
Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte) oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden.
Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursachter solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.
Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.
Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen.
Ein Umstellen der Möbel bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
§5 Beendigung des Mietverhältnisses
Der Mieter hat die Ferienwohnung nach Ablauf der Mietzeit besenrein zu übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind zu reinigen und aufzuräumen.
§6 Zusätzliche Vereinbarungen
Die Wohnung ist für die im Vertrag aufgeführte Personenanzahl vermietet. Nicht vereinbartes Mehrbelegen der Wohnung ist nicht gestattet.
§7 Gästebeitrag
Die Stadt Borkum erhebt einen Gästebeitrag. Die Gästebeitragssatzung für das Nordheilbad Borkum liegt in unserem Hause aus und kann unter http://www.stadt-borkum.de Unterpunkt Ortsrecht eingesehen und heruntergeladen werden. Wir sind als Vermieter gemäß § 8 der Kurbeitragssatzung verpflichtet, den Gästebeitrag einzuziehen und an die Empfängerin weiterzuleiten. Eine Berechnung des zum Datum des Mietvertrages gültigen Gästebeitrages erfolgt in der Buchungsbestätigung. Diese Berechnung ist durch den Mieter zu prüfen, ggf. übersehene Vergünstigung, z.B. wegen einer Schwerbehinderung, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Den Gästebeitrag überweisen Mieter bitte mit der letzten Zahlung auf das im Vertrag aufgeführte Konto des Vermieters. Der Vermieter weist darauf hin, dass eine eventuelle Veränderung der Gebühren seitens der Stadt Borkum eine Neuberechnung des Gästebeitrages nach sich zieht.
§8 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um rechtswirksam zu sein.
Der Mietvertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.